„Ich bin sehr gespannt auf diese Wahl“

Nachricht 12. Februar 2024

Im Interview: Andreas van Veldhuizen, stellvertretender Leiter des Kirchenamts in Sulingen

KIRCHENKREIS (miu). Am 10. März werden deutschlandweit in allen evangelischen Kirchengemeinden die neuen Kirchenvorstände gewählt. Was wird bei dieser Kirchenvorstandswahl anders sein? Wie läuft’s in den Gemeinden bei uns im Gebiet aktuell mit den Vorbereitungen? Haben sich überall genügend Kandidat*innen aufstellen lassen? Und was würde eigentlich passieren, wenn eine Gemeinde nicht genügend Ehrenamtliche findet, die sich zur Wahl stellen? Das alles weiß Andreas van Veldhuizen. Der 49-Jährige ist stellvertretender Leiter des Kirchenamts in Sulingen. Seit 25 Jahren arbeitet er bereits im Kirchenamt. In seiner Freizeit ist er Lektor und Vorsitzender eines Kirchenvorstands in Wietzen.

Lieber Andreas van Veldhuizen, am 10. März 2024 ist Kirchenvorstandswahl. Welche Rolle spielen Sie bei diesem Thema in unserem Kirchenkreis?
„Als Kirchenamt begleiten wir die alten und neuen Kirchenvorstände in allen Fragen rund um die KV-Wahl und das anschließende Berufungsverfahren. Neben dem Landeskirchenamt beraten wir die Kirchenvorstände in rechtlichen Dingen, weisen auf Termine hin, die einzuhalten sind, und auf erforderliche Entscheidungen. Wir unterstützen sie im gesamten Verfahren.“

Wie erleben Sie die Stimmung in unserem Kirchenkreis mit Blick auf die Wahl? Was bekommen Sie aus den Gemeinden dazu momentan so mit? Was sind Ihre Beobachtungen und Einschätzungen?
„Natürlich hätten sich alle Kirchengemeinden gefreut, noch mehr Menschen zu finden, die zur Mitarbeit bereit sind. Zunächst einmal ist es aber sehr erfreulich, dass trotz anfänglicher Zweifel in allen Gemeinden neue Kirchenvorstände gebildet werden und Wahlen stattfinden können.
Wie viele der bisherigen Kirchenvorsteher*innen auch für die neue Legislaturperiode zur Verfügung stehen, ist dabei aber schon sehr unterschiedlich. Es wird Kirchenvorstände geben, in denen es einen sehr starken Wechsel geben wird, aber auch etliche, in denen es voraussichtlich kaum zu Veränderungen kommt.

Insgesamt kandidieren im Kirchenkreis Syke-Hoya 156 Personen und im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz 141. Etwa 60 Prozent der Kandidat*innen gehören bereits einem Kirchenvorstand an, 40 konnten neu gewonnen werden.
21 Kandidierende sind jünger als 27 Jahre, sechs sogar unter 18 Jahre alt.
Die Altersspanne in unseren Kirchenvorständen ist schon erstaunlich. In einer Gemeinde liegt sie zwischen 17 und 87 Jahren.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf diese Wahl. In einigen Kirchengemeinden mag der ein oder andere vielleicht denken, dass es keine echte Wahlmöglichkeit gibt, weil insgesamt nur genauso viele Kandidat*innen aufgestellt sind wie am Ende im KV arbeiten können. Trotzdem möchten wir dafür werben, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit die Kirchenvorstände ihre Arbeit mit dem Rückenwind der Unterstützung beginnen können.“

Was wäre eigentlich passiert, wenn sich in einer Gemeinde gar niemand zur Wahl gestellt hätte? Ist sowas schon mal vorgekommen?
„Nein, so weit ist es in unseren Kirchenkreisen zum Glück noch nicht gekommen.
Die Mindestzahl der zu wählenden Kirchenvorsteher*innen beträgt drei. Würden weniger als drei Wahlvorschläge vorliegen, könnte keine Wahl zustande kommen. Dann würde der bisherige Kirchenvorstand zunächst im Amt bleiben, soweit er noch aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Sollte er diese Zahl unterschreiten, gäbe es faktisch keinen Kirchenvorstand mehr. In diesem Falle müsste der
Kirchenkreisvorstand die Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstands kommissarisch wahrnehmen oder hierfür Bevollmächtigte bestimmen.“

Wie viele Menschen sind bei dieser Wahl in unserem Gebiet wahlberechtigt?
„Wahlberechtigt sind alle Kirchenglieder ab 14 Jahren, die der jeweiligen Kirchengemeinde seit mindestens drei Monate angehören. Das sind im Kirchenkreis Syke-Hoya rund 59.000 Wahlberechtigte, im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz rund 39.000.“

Das Kirchenvorstandswahlgesetz wurde für diese Wahl überarbeitet. Können Sie uns bitte mal knackig und in einfachen Worten sagen, was die wichtigsten Änderungen und Neuerungen sind?
„Oh, da gibt es diesmal tatsächlich einige Veränderungen, ich nenne mal die vier aus meiner Sicht wichtigsten:
1.) Während in den Jahren zuvor Briefwahl nur auf Antrag möglich war, haben dieses Mal alle Wahlberechtigten im Januar und Februar unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen. Mit der Benachrichtigung haben sie auch den Zugangscode zu einer Online-Wahlplattform erhalten, auf der die Stimmabgabe auch per Onlinewahl ab sofort möglich ist. Ob zusätzlich eine Urnenwahl in einem Wahllokal stattfindet, entscheidet der Kirchenvorstand vor Ort – vorgeschrieben ist sie nicht mehr.
2.) Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen hat sich geändert. Die Wähler*innen haben bei dieser Wahl so viele Stimmen, wie Kirchenvorsteher*innen zu wählen sind. Außerdem können sie künftig bis zu drei Stimmen auf einen Wahlvorschlag kumulieren.
3.) Bisher waren nur Volljährige wählbar. Bei dieser Wahl ist das Mindestalter für Kandidat*innen erstmals auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Und auch nahe Verwandte – Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Eltern und Kinder - können künftig gemeinsam Mitglieder des selben Kirchenvorstands sein.
4.) Neben den gewählten Kandidat*innen kann der Kirchenvorstand auch künftig Mitglieder berufen. Über die Zahl dieser Berufungen entscheidet der Kirchenvorstand erst nach der Wahl. Und er muss die Berufungen nun auch nicht sofort nach der Wahl aussprechen, sondern kann sie auch später während seiner gesamten Amtszeit durchführen. So kann der Kirchenvorstand später noch einmal ergänzt werden, wenn dann z.B. jemand zur Verfügung steht, der zur Wahl noch nicht kandidieren konnte oder wollte.“

Welche Beweggründe stecken hinter diesen Veränderungen? Was erhofft man sich davon?
„Mit der Änderung des Wahlverfahrens hin zur „allgemeinen Briefwahl“ und dem Angebot der Online-Wahl möchte man natürlich vor allem die Wahlbeteiligung verbessern. Dass jede*r die Unterlagen einschließlich Stimmzettel nun nach Hause bekommt oder direkt online wählen kann, gibt der Wahlbeteiligung hoffentlich einen kräftigen Schub.
Und was die Zusammensetzung der Kirchenvorstände anbelangt, hat man einfach in den vergangenen Jahren festgestellt, dass junge Menschen bisher viel zu wenig repräsentiert sind. Es ist gut, ein besonderes Augenmerk auf diese Altersgruppe zu legen.“

Wie wird die Wahl bei uns im Gebiet gestaltet? Wann werden voraussichtlich die endgültigen Wahlergebnisse vorliegen?
„In den meisten Kirchengemeinden möchte man nicht auf die klassische Urnenwahl in einem Wahllokal und den persönlichen Kontakt verzichten. Nach Schließung der Wahllokale wird ausgezählt, sodass die Ergebnisse wohl noch am Wahlabend ab 20 Uhr zu erwarten sind.“

Miriam Unger

Kontakt

ANDREAS VAN VELDHUIZEN
Stellv. Leiter des Kirchenamts Sulingen

Evangelisches Kirchenamt
Südstraße 23
27232 Sulingen

Telefon:   04271 – 9565-202
E-Mail: Andreas.vanVeldhuizen@evlka.de