Kirche in Corona - Zeiten *** STAND ab 08.05.2020

08. Mai 2020

Aufgrund der ab dem 07. Mai 2020 geltenden Verordnungen des Landes Niedersachsen und den sich ergebenden Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers mit Wirkung vom 07. Mai 2020 gelten in der Kirchengemeinde Harpstedt ergänzend zu den seit dem 18. März wirksamen Maßnahmen bis auf weiteres folgende Regelungen:

 

  • Gottesdienste und Andachten

Ab dem 07. Mai dürfen in der Christuskirche unter den Bedingungen der Verordnungen des Landes Niedersachsen und der Handlungsempfehlungen für Gottesdienste unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln der Landeskirche Hannovers wieder öffentliche Gottesdienste und Andachten stattfinden. Dies schließt Trauungen und Taufen ein. Taufen werden nur in Taufgottesdiensten stattfinden.
Die Feier des Abendmahls bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.

In den Gottesdiensten können aufgrund der Abstandsregelungen maximal 90 Personen anwesend sein. Die Teilnehmenden sind angehalten, während der Trauerfeier einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und diesen selbst mitzubringen (Ausnahmeberechtigte sind davon ausgenommen).

Soweit wie möglich wird die Livestream-Übertragung der Sonntagsgottesdienste regelmäßig weitergeführt, solange die Handlungsempfehlungen Gültigkeit haben. Aus technischen Gründen bedeutet dies jedoch, dass die Lautsprecherübertragung für die in der Kirche anwesenden Gottesdienstbesucher nicht die gewohnte hohe Qualität erreichen kann.

Der/die jeweils verantwortliche bzw. diensthabende Pastor*in ist zusammen mit der Küsterin für die Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln zuständig. In den Sonntagsgottesdiensten unterstützen die diensthabenden Kirchenvorsteher*innen sie dabei.

Freiluftgottesdienste können gemäß und unter den Bedingungen der oben genannten landeskirchlichen Handlungsemfehlungen gehalten werden.

 

  • Beerdigungen


KirchlicheTrauerfeiern können ab dem 11. Mai wieder in der Friedhofskapelle stattfinden.  Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der Einschränkungen durch Abstandsregelungen auf maximal 35 Teilnehmende (ausschließlich Mitwirkende) beschränkt. Die Teilnehmenden sind angehalten, während der Trauerfeier einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und diesen selbst mitzubringen (Ausnahmeberechtigte sind davon ausgenommen).
Der Angehörigenraum kann bis auf weiteres nicht genutzt werden.
 

  • Konfirmandenarbeit


Im Zuge der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen ist die Konfirmandenarbeit wieder möglich geworden. Die Jugendlichen, die den siebten und achten Jahrgang der Schulen besuchen, haben damit bereits vor Beginn ihres Präsenzunterrichts (vermutlich im Juni) die Chance, sich mit anderen Jugendlichen zu treffen, auch wenn Abstand Pflicht ist, keine Umarmung möglich sind oder einige Formen der Gruppenarbeit nicht genutzt werden können.
Daher wird die Konfirmandenarbeit im Einklang mit den Handlungsempfehlungen der Landeskirche und gemäß dem dazu erarbeiteten 10 Punkte Papier „Konfirmandenarbeit unter den Bedingungen der Corona Pandemie“ der Landeskirche Hannovers für die Konfirmandenarbeit weitergeführt. Die zuständigen Pastor*innen treten dazu mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen und Eltern in Kontakt.

 

  • Hausbesuche


Hausbesuche können weiterhin nicht stattfinden, die Pastor*innen werden jedoch anbieten, zu Jubiläumsgeburtstagen und / oder Jubiläumshochzeiten kurze „Besuche an der Haustür“ für Glückwünsche und das Überreichen von Urkunden zu machen.

 

  • Allgemeine Hinweise


Das Kirchenbüro bleibt weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen.
Alle anderen Regelungen in Bezug auf Besprechungen, Sitzungen, Konzerte, Treffen von Chören, Gruppen und Kreisen bleiben bis auf weiteres bestehen und werden im Einklang mit Veränderungen der landeskirchlichen Empfehlungen durch den Kirchenvorstand nach Bedarf angepasst.

Harpstedt, der 08. Mai 2020
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Harpstedt