Ausblick auf die Kirchenvorstands-Wahlen im Frühjahr 2024

29. Juni 2023

Wir berichteten, dass mit den Vorbereitungen zur KV-Wahl im Frühjahr 2024 das neue „Kirchenvorstandsbildungsgesetz“ unserer Landeskirche erstmalig umgesetzt wird. Die Landeskirche bietet im Internet unter www.kirchemitmir.de übersichtliche und detaillierte Informationen zu dem geänderten Wahlverfahren.

Wahltag ist der 10. März 2023.

Zu den wesentlichen Veränderungen gehört, dass die KV-Wahlen jetzt landeskirchenweit als Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl durchgeführt werden. Um Kirchengemeinden administrativ zu entlasten, übernimmt die Landeskirche die Vorbereitung und den Versand der Wahlunterlagen zur Briefwahl oder Online-Wahl an alle Wahlberechtigten. Dies bedeutet, dass der Wahlaufsatz (die finale Liste der Kandidierenden) und das Wählerverzeichnis (die finale Liste der Wahlberechtigten) erheblich früher als bisher feststehen müssen.

Wählbar in den KV sind jetzt auch 16- und 17-jährige Gemeindeglieder. Außerdem können Ehepartner gleichzeitig KV-Mitglieder sein. Die Mindestzahl der Kandidierenden ist nicht mehr durch Anzahl der Mitglieder einer Kirchengemeinde, sondern auf mindestens drei Kandidierende für eine Kirchengemeinde festgelegt.

Der Kirchenvorstand Harpstedt möchte gerne an einer Gesamtzahl von etwa 12 KV-Mitgliedern plus Mitgliedern Kraft Amtes (2 Pastor/innen) festhalten, von denen etwa 9 gewählt und weitere berufen sind.

Der Kirchenvorstand Harpstedt erwägt auch, mit den anstehenden KV-Wahlen von der bisherigen Praxis der Wahlbezirke abzusehen. Dies würde bedeuten, dass alle aufgestellten Kandidierenden von jedem/jeder Wahlberechtigten wählbar wären. Bisher konnten Wahlberechtigte nur den/die Kandidaten/in aus seinem/ ihrem Wahlbezirk wählen. Die Wahl eines/einer Kandidaten/in etwa aus dem eigenen Dorf wäre damit weiterhin möglich, aber beispielsweise auch die Wahl eines/einer Kandidaten/in mit einem speziellen Profil (z.B. ein/e Jugendliche/r).

Folgende wichtige Fristen gelten für die Wahlen (siehe auch Zeittafel S.27) unter www.kirchemitmir.de :

  • Ab sofort:
    - Suche nach Kandidierenden 
    - Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie angesprochen werden!
    - Gemeindeglieder können Wahlvorschläge beim Kirchenvorstand einreichen. Man kann sich auch selbst vorschlagen.
    - Vordrucke auf www.kirchemitmir.de
    - Wählbar ist, wer spätestens seit dem 10. Oktober 2023 der Kirchengemeinde angehört (5 Monate vor dem Wahltag)
    - Wahlberechtigt ist, wer spätestens seit dem 10 Dezember 2023 der Kirchengemeinde angehört (3 Monate vor dem Wahltag)
     
  • Bis 31. August 2023:
    - Vorläufiger Beschluss über die Zahl der zu Wählenden
    - Sollen Wahlbezirke gebildet werden?
    - Soll eine Urnenwahl angeboten werden? Wenn ja, müssen Ort und Zeit der Wahlhandlung festgelegt werden
     
  • September bis Ende Oktober 2023:
    - Wahlvorschläge werden geprüft
     
  • Bis zum 30. Oktober 2023:
    - KV beschließt den Wahlaufsatz
    - KV beschließt die endgültige Zahl der zu Wählenden und reicht sie ein
     
  • Am 10. Dezember 2023 schließt die Landeskirche die Wählerverzeichnisse.
     
  • Bis zum 10. Februar 2024 werden die Wahlunterlagen zentral und direkt an die Wahlberechtigten versandt.
     
  • Ab Versand der Wahlunterlagen bis zum 3. März 2024 kann die Onlinewahl erfolgen. Die Wahlbriefe der Briefwähler*innen können bis zum 10. März 2024 postalisch oder durch persönliche Abgabe empfangen werden.
     
  • Ab dem 10. März 2024 wird nach vollständiger Auszählung das Wahlergebnis bekanntgegeben. Nach Bekanntgabe gilt eine einwöchige Beschwerdefrist.


    Gunnar Bösemann und Klaus Corleis für den Kirchenvorstand

www.kirchemitmir.de

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