Kirche wird als Konzertveranstalterin 2025 umsatzsteuerpflichtig

04. Januar 2023

Harpstedt – (Kreiszeitung - Bohlken 04.01.2023) Dass die evangelisch-lutherische Christusgemeinde Harpstedt als Konzertveranstalterin umsatzsteuerpflichtig wird, schmeckt dem Leiter der Konzerte-AG, Heinz-Jürgen Grashorn, nicht so richtig. Allerdings passiert das erst mit Beginn des Jahres 2025.

Corona verhindert Kultur aktuell nicht mehr. Auch nicht in der Harpstedter Christuskirche. Dort werfen aktuell zwei Konzerte ihre Schatten voraus, für die Karten im örtlichen Kirchenbüro, bei Schreibwaren Beuke und via nordwest-ticket.de erhältlich sind: Am Sonntag, 15. Januar, 17 Uhr, huldigt Bernd Sternberg, der Mister Tambourine Man schlechthin, seinem Vorbild Bob Dylan – an der Seite von Regina Mudrich (Violine), Martin Zemke (Bass) und Nils Schröder (Schlagzeug). Am Sonnabend, 11. März, 19.30 Uhr, folgt das Musikkorps Wittekind mit seinem Eröffnungskonzert.

Wieder Programmflyer?

Dass ein Treffen der Konzerte-AG der evangelisch-lutherischen Christusgemeinde überfällig ist, verhehlt dessen Chef Heinz-Jürgen Grashorn nicht. Er fände es gut, wenn – wie vor der Pandemie – bald wieder Programmflyer gedruckt würden. In der Coronazeit habe es an verschiedenen Stellen geruckelt und gehakt, gibt Grashorn offen zu. Er erinnert sich an eigene Worte, die da lauteten: „Sucht euch besser einen Neuen!“ Die Lust, Leiter der Konzerte-AG zu bleiben, hatte offenbar gelitten. „Ich war hin- und hergerissen“, sagt der 71-Jährige.

Grashorn macht weiter

Weitermachen will er nun trotzdem, bestätigte er auf Nachfrage unserer Zeitung. Gleichwohl werde vieles nicht einfacher, spielte er unter anderem darauf an, dass die Kirchengemeinde als Konzertveranstalterin erstmals umsatzsteuerpflichtig wird. Allerdings passiert das wider Erwarten noch nicht mit Beginn dieses Jahres. Der neue §2b des Umsatzsteuergesetzes, der die Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen regelt, soll laut Bundestagsbeschluss vom 2. Dezember erst ab 2025 verpflichtend gelten; auch der Bundesrat hat dem zugestimmt.

 

„Der Übergang zu einem neuen Besteuerungsregime bei der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts könnte hier zu einer Überlastung der Strukturen führen. Dies gilt es zu vermeiden“, umriss die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister, Katja Hessel (FDP), die Gründe für den Aufschub vor dem Hintergrund von Ukrainekrieg, Energiekrise und Grundsteuerreform.

„Die evangelische Landeskirche Hannovers hatte für ihre Körperschaften die Option gewählt, das alte Recht weiterhin gelten zu lassen. Sie hätte alternativ sagen können: ,Das alte Recht wollen wir nicht. Wir wollen Unternehmer sein.‘ Die gewählte Option wurde verlängert. Und da man sich nicht anders entschieden hat, gilt sie nun automatisch bis zum 31. Dezember 2024 weiter“, erläuterte Holger Flachmeier, Leiter der Finanzbuchhaltung beim Kirchenamt in Sulingen, auf Nachfrage.

Was denn die Vorteile der anderen Option seien? „Die macht insbesondere Sinn, wenn man große Bauvorhaben auf der Agenda hat und Vorsteuer ziehen möchte“, erwiderte Flachmeier. Solcher „Betrieb gewerblicher Art“ dürfe aus der grundsätzlich gewählten Option „herausgerechnet“ werden; davon mache die Kirche im Übrigen auch Gebrauch.

Klappt es 2024 mit Reinhold Beckmann und Band?

Zurück zu den Konzerten in der Christuskirche: Die noch neue Soundanlage im Gotteshaus wissen offenbar auch dort auftretende Künstler zu schätzen. Aus der Simon and Garfunkel Revival Band hatte Heinz-Jürgen Grashorn unlängst vernommen, ein derart guter Klang wäre mit der eigenen Anlage der Musiker wohl nicht hinzubekommen gewesen.

Pandemiebedingt kam ein Gastspiel von Reinhold Beckmann und Band nicht zustande. Im Zusammenhang mit Verhandlungen über einen Nachholtermin erhofft sich die Konzerte-AG nun, dass die Veranstaltung 2024 realisiert werden kann.

 

Quelle: Kreiszeitung Online 04.01.2023