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Anregungen, Informationen,Zeitplan und ERGEBNISSE KIRCHENVORSTANDSWAHL 2024

Auszählung am 10.03.2024 - KV WAHL 2024

DANKE an ALLE Wähler*innen


HALLO
Hier veröffentlichen wir die aktuellen Informationen, Zahlen und Ergebnisse am 10.03.2024:

  • ...
  • Stand: 22:00 Uhr
    Die anwesenden Interessierten tauschen sich rege über das Wahlergebnis aus.
  • Stand: 21:00 Uhr
    Das Ergebnis incl. Statistik wird veröffentlicht
  • Stand: 20:25 Uhr
    277 Onlinewahl
    725 Briefwahl
    ergibt 1002 Wähler*innen insgesamt
    bei 4142 Wahlberechtigten ist das eine
    Wahlbeteiligung von 24,19 %
  • Stand: 20:15 Uhr
    Der Vorsitzende Dieter Claußen trägt die vergebenen Stimmen vor.
  • Stand: 19:35 Uhr
    Fast 40 Interessierte warten im Alten Pfarrhaus auf das Wahlergebnis...
  • Stand: 19:15 Uhr
    Die Auswertung der Briefwahlunterlagen ist beendet.
    Eine wirkliche Fleißarbeit....
    Der Wahlvorstand stellt jetzt diese Zahlen mit dem Ergebnis der Onlinewahl zusammen.
  • Stand: 18:45 Uhr
    (Zur Info Wahlbeteiligung 2018  783 Wähler = 16,3 %)
  • Stand: 18:30 Uhr
    Die Auszählung läuft noch.
    Da kommen einige Positionen auf den Wahlzetteln zum auswerten zusammen:
    13 Kandidaten und bis zu 8 Stimmen
  • Stand: 16:50 Uhr
    Über 700 der 4142 wahlberechtigten Gemeindemitglieder habe per Briefwahl gewählt.
  • Stand: 15:50 Uhr
    Die erforderlichen Unterlagen (BEKANNTGABE DES WAHLERGEBNISSE, FESTSTELLUNG DES WAHLERGEBNISSES und STATISTIK AM WAHLABEND)   werden vorbereitet
  • Stand: 14:50 Uhr
    Die Auszählung hat öffentlich im ALTEN PFARRHAUS um 12 Uhr begonnen. Eine Abgabe der Wahlunterlagen war bis 11:30 in der Christuskirche und den Postkästen der Gemeinde möglich.
    Der Wahlvorstand hat gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen und die gelieferten Unterlagen geordnet. Die Wahlhelfer unterstützen ab 14 Uhr die Auszählung.
    Ehrenamtliche versorgen das Team mit Essen und Trinken.

 

Kirchenvorstandswahlen 2024 - MITVORBEREITEN – MITENTSCHEIDEN – MITWÄHLEN (Gemeindebrief 03/2024 - Bericht vom 27.02.2024)

Liebe Gemeindeglieder,
am 10. März ist es so weit: wir wählen einen neuen Kirchenvorstand! Sie haben seit Mitte Februar die Wahlunterlagen ins Haus zugeschickt bekommen.
Viele haben in den vergangenen Tagen bereits online gewählt oder ihre Stimme durch Briefwahl abgegeben.
Andere haben noch Fragen zur Wahl und haben deswegen noch nicht gewählt.

Fragen wie:

  • Bis wann ist die Onlinewahl möglich?
    Die Onlinewahl endet bereits eine Woche vor dem Wahltag, also am 3. März um 24 Uhr.

     
  • Bis wann kann ich meinen Wahlbriefumschlag abgeben?
    Wenn Sie sich für die Briefwahl entschieden haben, schicken Sie Ihren Wahlbriefumschlag in der Regel mit der Post rechtzeitig vor dem Wahltag an die angegebene Adresse der Kirchengemeinde. Wenn das nicht möglich ist, dürfen die Wahlbriefumschläge auch persönlich im Kirchenbüro abgegeben werden oder in den Briefkasten der Kirchengemeinde eingeworfen werden. Die Wahlbriefumschläge werden dort sicher verwahrt. Wahlbriefumschläge müssen spätestens am Wahltag - Sonntag, dem 10. März nach dem Gottesdienst bis 11.30 Uhr in der Kirche abgegeben werden. Nur Mitglieder des Kirchenvorstandes einschließlich Pastor Bösemann dürfen am Wahltag Wahlbriefumschläge entgegennehmen und müssen sie dann sofort dem Wahlvorstand übergeben.Nur der Wahlvorstand darf am Wahltag die Wahlbriefe öffnen und prüfen und die darin enthaltenen Stimmenabgaben auszählen.

     
  • Wie bekommt die Kirchengemeinde die Ergebnisse der Onlinewahl?
    In der Woche zwischen dem 3. März und dem Wahltag am 10. März 2024 erhält die Kirchengemeinde das Wählerverzeichnis, in dem gekennzeichnet ist, wer bereits online gewählt hat. Genauso bekommt die Kirchengemeinde in diesem Zeitraum einen geschlossenen Umschlag mit der Anzahl der Stimmen, die jeder Kandidat/jede Kandidatin von den Onlinewähler*innen bekommen hat.

     
  • Wie wird ausgezählt?
    Die Gesamtzahl der Stimmen ergibt sich aus der Addition der Briefwahlstimmen und der Onlinewahlstimmen. Der Wahlvorstand sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Auszählung.
    Das Wahlergebnis wird am Wahlabend feststehen.



    Gunnar Bösemann und Klaus Corleis für den Kirchenvorstand

Kirchenvorstandswahl 2024: MITVORBEREITEN – MITENTSCHEIDEN – MITWÄHLEN (Gemeindebrief 01/2024 - Bericht vom 14.12.2023)

Am 10. März 2024 wählt unsere Kirchengemeinde – wie alle anderen Kirchengemeinden unserer Landeskirche – das neue Leitungsteam für die kommende Amtsperiode, den Kirchenvorstand.

Zum ersten Mal können Sie als Gemeindemitglied komfortabel von zu Hause wählen – ohne einen Antrag auf Briefwahl stellen zu müssen. Im Februar 2024 bekommen alle wahlberechtigten Gemeindeglieder die Wahlunterlagen nach Hause geschickt. Die Unterlagen enthalten gut verständliche Angaben zum Wahlverfahren, z.B. wie Sie Ihre 8 Stimmen auf dem Wahlzettel auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen können. Damit halten Sie alles in der Hand, um wählen zu können. Sie können online Ihre Stimme abgeben oder kostenlos per Brief wählen. Die Vorbereitungen für die Kirchenvorstandswahl laufen seit dem Sommer auf Hochtouren.

Seit November stehen die Kandidatinnen und Kandidaten unserer Kirchengemeinde fest, die wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite vorstellen.
(
Gerne auch als PDF HIER herunterladen)

Wir danken allen Kandidierenden herzlich für Ihre Bereitschaft, sich in der Gemeindeleitung zu engagieren.

Am 10. Dezember 2023 sind die Wählerverzeichnisse geschlossen worden und können seitdem nicht mehr aktualisiert werden.

Dieser letzte Punkt kann leider zur Folge haben, dass Menschen, die nach dem 10. Dezember 2023 versterben, noch Wahlunterlagen zugesandt bekommen. Angehörige werden sich möglicherweise fragen, wie es möglich sein kann, dass der Tod des nahestehenden Menschen „übersehen wird“ – gerade dann, wenn er kirchlich bestattet worden ist? Der Grund dafür ist, dass die Adressdaten aller zwei Millionen Wahlberechtigten in unserer Landeskirche für den zentralen und personalisierten Versand der Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten (bei uns Onlineund Briefwahl) gesammelt, aufbereitet und zusammengeführt werden müssen. Das braucht diesen zeitlichen Vorlauf.

Klaus Corleis und Gunnar Bösemann für den Kirchenvorstand

Kirchenvorstandswahl 2024 - BERICHT VOM 01.10.2023

Wir freuen uns, dass sich eine gute Anzahl an Kandidierenden zur Wahl stellt. Bis zum 30. Oktober erfolgt die Prüfung der Wahlvorschläge und der Beschluss des Wahlaufsatzes.

Der KV hat sich bereits festgelegt, dass 8 Kirchenvorsteher*innen durch Wahl ermittelt werden sollen.

Die Zahl der zu berufenden KV-Mitglieder wird erst nach der Wahl festgelegt.

Der Kirchenvorstand hat festgelegt, dass die Wahl erstmalig ausschließlich durch allgemeine Briefwahl und Onlinewahl erfolgen wird. Die Wahlunterlagen werden bis zum 10. Februar 2024 direkt an alle Wahlberechtigen an die Hausadresse versandt.

Gunnar Bösemann und Klaus Corleis für den Kirchenvorstand

Kirchenvorstandswahl 2024 - Erstmals Onlinewahlen in der Kirchengemeinde Harpstedt - BERICHT VOM 29.08.2023

Der Kirchenvorstand Harpstedt hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Grundlagen für die KV-Wahlen im Frühjahr 2024 beschlossen.

  • Die Zahl der zu wählenden KV-Mitglieder wird auf 8 Personen festgelegt. Die Zahl der zu berufenden KV-Mitglieder soll bei etwa 4 Personen liegen und muss erst nach der KV-Wahl endgültig festgelegt werden.
  • Die Wahl soll als Briefwahl mit der Möglichkeit zur Onlinewahl erfolgen. Dafür wird die bisherige Praxis von 3 Wahlbezirken aufgegeben werden und die Kirchengemeinde wird als ein einziger Wahlbezirk festgelegt. Es findet keine Urnenwahl statt.
  • Ein Wahlausschuss unterstützt den Kirchenvorstand bei der Durchführung der Wahlen.
     

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten

Du hast Spaß daran, etwas zu gestalten und möchtest dich für andere einsetzen? Teamarbeit ist Dir wichtig und Du hast keine Angst vor Zahlen oder Verantwortung? Und Du hast etwas Zeit, in der Du Dich gern mit Deinen Fähigkeiten und Kenntnissen ehrenamtlich einbringen möchtest?

Dann bist Du bei uns genau richtig!

Willkommen zur Mitarbeit in Deinem Kirchenvorstand!

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre  von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäsigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
Zusammen mit dem Pfarramt gibt der Kirchenvorstand seiner Kirchengemeinde ein Gesicht. Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben.

Als Leitungsgremium trifft er sich alle ein bis zwei Monate zu einer gemeinsamen Sitzung.

Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr.

Kirche lebt durch Dich – am 10. März 2024 ist wieder Kirchenvorstandswahl.

Vielleicht bist Du ja eine der Kandidatinnen oder Kandidaten? Sprich Deinen Kirchenvorstand oder das Pfarrteam an.

Wir freuen uns auf Dich und Deine Ideen!


Kirchenvorstandswahl 2024: Warum? Wie? Wen?
 

  • Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
     
  • Wie? Erstmals online wählen: von zu Hause am Computer. Per Brief: Sie erhalten Mitte Februar alle Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten – natürlich auch zur Briefwahl.
     
  • Wen? Bis zum 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind ein Alter von 16 Jahren am Beginn der Amtsperiode und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich bei einer Gemeindeversammlung persönlich vor oder werden auch im Gemeindebrief präsentiert.
     

Gunnar Bösemann und Klaus Corleis  

Kirche mit mir

BERICHT VOM 29.06.2023

Wir berichteten, dass mit den Vorbereitungen zur KV-Wahl im Frühjahr 2024 das neue „Kirchenvorstandsbildungsgesetz“ unserer Landeskirche erstmalig umgesetzt wird. Die Landeskirche bietet im Internet unter www.kirchemitmir.de übersichtliche und detaillierte Informationen zu dem geänderten Wahlverfahren.

Wahltag ist der 10. März 2023.

Zu den wesentlichen Veränderungen gehört, dass die KV-Wahlen jetzt landeskirchenweit als Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl durchgeführt werden. Um Kirchengemeinden administrativ zu entlasten, übernimmt die Landeskirche die Vorbereitung und den Versand der Wahlunterlagen zur Briefwahl oder Online-Wahl an alle Wahlberechtigten. Dies bedeutet, dass der Wahlaufsatz (die finale Liste der Kandidierenden) und das Wählerverzeichnis (die finale Liste der Wahlberechtigten) erheblich früher als bisher feststehen müssen.

Wählbar in den KV sind jetzt auch 16- und 17-jährige Gemeindeglieder. Außerdem können Ehepartner gleichzeitig KV-Mitglieder sein. Die Mindestzahl der Kandidierenden ist nicht mehr durch Anzahl der Mitglieder einer Kirchengemeinde, sondern auf mindestens drei Kandidierende für eine Kirchengemeinde festgelegt.

Der Kirchenvorstand Harpstedt möchte gerne an einer Gesamtzahl von etwa 12 KV-Mitgliedern plus Mitgliedern Kraft Amtes (2 Pastor/innen) festhalten, von denen etwa 9 gewählt und weitere berufen sind.

Der Kirchenvorstand Harpstedt erwägt auch, mit den anstehenden KV-Wahlen von der bisherigen Praxis der Wahlbezirke abzusehen. Dies würde bedeuten, dass alle aufgestellten Kandidierenden von jedem/jeder Wahlberechtigten wählbar wären. Bisher konnten Wahlberechtigte nur den/die Kandidaten/in aus seinem/ ihrem Wahlbezirk wählen. Die Wahl eines/einer Kandidaten/in etwa aus dem eigenen Dorf wäre damit weiterhin möglich, aber beispielsweise auch die Wahl eines/einer Kandidaten/in mit einem speziellen Profil (z.B. ein/e Jugendliche/r).

Folgende wichtige Fristen gelten für die Wahlen (siehe auch Zeittafel S.27) unter www.kirchemitmir.de :

  • Ab sofort:
    - Suche nach Kandidierenden 
    - Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie angesprochen werden!
    - Gemeindeglieder können Wahlvorschläge beim Kirchenvorstand einreichen. Man kann sich auch selbst vorschlagen.
    - Vordrucke auf www.kirchemitmir.de
    - Wählbar ist, wer spätestens seit dem 10. Oktober 2023 der Kirchengemeinde angehört (5 Monate vor dem Wahltag)
    - Wahlberechtigt ist, wer spätestens seit dem 10 Dezember 2023 der Kirchengemeinde angehört (3 Monate vor dem Wahltag)
     
  • Bis 31. August 2023:
    - Vorläufiger Beschluss über die Zahl der zu Wählenden
    - Sollen Wahlbezirke gebildet werden?
    - Soll eine Urnenwahl angeboten werden? Wenn ja, müssen Ort und Zeit der Wahlhandlung festgelegt werden
     
  • September bis Ende Oktober 2023:
    - Wahlvorschläge werden geprüft
     
  • Bis zum 30. Oktober 2023:
    - KV beschließt den Wahlaufsatz
    - KV beschließt die endgültige Zahl der zu Wählenden und reicht sie ein
     
  • Am 10. Dezember 2023 schließt die Landeskirche die Wählerverzeichnisse.
     
  • Bis zum 10. Februar 2024 werden die Wahlunterlagen zentral und direkt an die Wahlberechtigten versandt.
     
  • Ab Versand der Wahlunterlagen bis zum 3. März 2024 kann die Onlinewahl erfolgen. Die Wahlbriefe der Briefwähler*innen können bis zum 10. März 2024 postalisch oder durch persönliche Abgabe empfangen werden.
     
  • Ab dem 10. März 2024 wird nach vollständiger Auszählung das Wahlergebnis bekanntgegeben. Nach Bekanntgabe gilt eine einwöchige Beschwerdefrist.


Gunnar Bösemann und Klaus Corleis für den Kirchenvorstand

BEISPIEL PLAKAT MITKANDIDIEREN:

KURZVIDEO MITEINANDER

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ZUR INFO: Einige Zahlen von der letzten KV Wahl 2018

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24-10.03.2024 Warten Wahlergebnis
Fast 40 Interessierte warten im Alten Pfarrhaus auf das Wahlergebnis (19:35 Uhr) Foto: Kirchengemeinde
24-10.03.2024 KV Wahlvorstand
KV WAHL 2024 - Die Auszählung hat begonnen.... DANKE dem Wahlvorstand und allen Helfern. Foto: Kirchengemeinde
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Liebe Schwestern und Brüder in den Kirchenvorständen unserer Landeskirche!
„Dir wird im Leben nichts geschenkt!“ Viele von uns haben das als Kinder oder Jugendliche gehört. Die Eltern oder Großeltern haben es gesagt. Sie wollten uns aufs Leben vorbereiten. Ihre Erfahrung war: Für das, was du dir wünschst, musst du dich anstrengen. Wäre zu schön, wenn mal was von selbst ginge. Meistens kostet es Mühe. Oder macht Sorge. „Dir wird nichts geschenkt.“
Aber jetzt ist es Advent. Schon das erste Licht erinnert mich, dass aller Lebensmühe etwas voraus geht. Es wird etwas in den Blick gerückt, was wir nicht erst erreichen müssen. Gott kommt auf uns zu. Leuchtet über unserem Fürchten, über unseren Sorgen. Alles wird damit etwas anders gedeutet. Unsere Ängste sind nicht aufgehoben. Aber Advent verbindet sich für mich mit der stillen Zuversicht, dass uns Entscheidendes zuvorkommt. Manche lesen in dieser Zeit den „Anderen Advent“. Es ist ein Begleitkalender durch die kommenden Wochen und reicht über das Weihnachtsfest hinaus bis zum 6. Januar. So trägt er die Zuversicht ins neue Jahr.
In das Jahr, in dem unsere Kirchenvorstände neu gewählt werden. Ich habe mich sehr gefreut, dass sich nach aktuellem Stand rund 7.400 Menschen in unserer Landeskirche zur Wahl stellen werden. Für diese hohe Bereitschaft bin ich sehr dankbar. Manche von Ihnen werden nach langer Zeit auch verabschiedet. Nicht wenige waren achtzehn, zwanzig und noch viel mehr Jahre dabei. Für diese Lebenszeit, die Sie geschenkt haben, seien Sie von Herzen bedankt. Sie haben das Evangelium mit Ihrem Dienst durch die Zeit getragen und geben es nun in andere Hände.
So wandert das Wort vom kommenden Gott in die neue Zeit. Denn Gott ist der immer schon Kommende. Das ist die große Vision über unseren kleinen Wünschen und unseren großen Sorgen. Nichts ist mehr gleichgültig seit dieser Nacht, in der Gott seinen Sohn sandte. Auf diese Nacht gehen wir zu.
Eine gesegnete Weihnachtszeit wünscht Ihnen

Ihr
Ralf Meister
Hannover, im Advent 2023
An die Mitglieder der Kirchenvorstände in den Kirchen- und Kapellengemeinden der Ev. luth. Landeskirche Hannovers

- Ralf Meister - DER LANDESBISCHOF im Advent 2023